Bericht über den fünfzehnten Verhandlungstag im Prozeß gegen Horst Mahler, Reinhold
Oberlercher und Uwe Meenen am 19. Mai 2004
Von Peter Töpfer
Die Verhandlung begann um 9.20 Uhr im Saal Nr. 220, der kleiner ist. Das Publikum
bestand aus ca. 25 Personen. Es waren fünf Wachtmeister anwesend.
Der Verteidiger von Uwe Meenen, RA Nahrath, wurde von RA Wünsche vertreten.
Bevor sich Horst Mahler weiter einließ, gab er einige "Hinweise" zur Hegelschen
Philosophie, die der Gipfel der deutschen Philosophie sei, im allgemeinen und dem
"Hegelschen Entwicklungsgedanken" im besonderen. In der Entwicklung der Menschheit
habe der Judaismus nach Hegel eine "zentrale Bedeutung". Dieser sei ein
"entscheidender Entwicklungsschritt" gewesen; mit dem Judaismus sei der Mensch "mehr
als Tier" geworden. Der Mensch habe "alle Sinnvorstellungen abgewiesen, um ganz
Geist zu werden", drohe aber - wenn er auf der Stufe des Judaismus stehen bliebe -
"wieder zurückzufallen in dumpfe Tierischkeit".
Im folgenden fuhr Horst Mahler mit der Verlesung des Textes "Endlösung der
Judenfrage - Gotteserkenntnis statt Judenhaß"[1], den er am letzten Verhandlungstag
zu verlesen begonnen hatte, fort. Das "jüdische Prinzip" sei die Trennung von Mensch
und Gott. Freiheit sei das Wesen des Geistes. Horst Mahler würdigte die "jüdische
Zersetzung"; der "Block" habe aufgelöst, die Gesellschaft habe in Atome zerfallen
müssen.
Um 9.40 Uhr unterbricht Staatsanwalt Krüger; ihm war im Publikum jemand aufgefallen,
der eine Zeitung las und also den Ausführungen Horst Mahlers nicht zuhöre. Er
beantragte ein Ordnungsgeld wegen ungebührlichen Verhaltens. Richter Faust verwarnte
den Zeitungsleser. Hier solle zugehört werden; wer das nicht tue, den würde er des
Saales verweisen.
Horst Mahler fuhr fort, daß jetzt - nach Hegel - der Judenhaß überwunden sei und der
Fluch von den Juden genommen werde.
Horst Mahler zeigt sich immer wieder wegen einer Despotie sehr besorgt und stellt
ihr die Freiheitlichkeit entgegen.
Horst Mahler sagte, Geld zersetze die Sittlichkeit und daß der Mensch als Ware nicht
frei sein könne. Dann kam er zum Ende seines Vortrages.
Nun verlas er - "zur Auflockerung" für den Staatsanwalt - mehrer Zitate Winston
Churchills[2].
Danach ging Horst Mahler an die Verlesung des Textes "Ist Gott grausam?"[3], wurde
sogleich aber von Staatsanwalt Krüger unterbrochen, der beantragte, daß der Text ihm
und dem Gericht zur Verfügung gestellt werden solle.
Richter Faust ordnete eine 10-minütige Pause an, in der der Text kopiert wurde.
Staatsanwalt Krüger forderte eine längere Pause, damit er den Text auf
strafrechtlich Relevantes hin prüfen könne.
Horst Mahler protestierte und belehrte den Staatsanwalt, daß er, wenn er dies für
richtig erachte, nach der Verlesung des Textes zur Strafverfolgung übergehen könne,
daß er ihm aber nicht das Wort abschneiden kann.
Richter Faust ordnete eine Viertel Stunde Pause an; "dann kann Herr Krüger den Text
ja schon mal querlesen".
10.15 Uhr wurden die Kopien an die Verfahrensbeteiligten ausgeteilt, und nun verlas
Horst Mahler den Text "Ist Gott grausam?"[4]
Anschließend verlas er den "Brief an Bruder Martin", "wahrscheinlich ein junger
Jude". Auch dieser Text wird den Verfahrensbeteiligten in Kopien ausgehändigt.
Alle neun professionell am Verfahren Beteiligten verfolgen aufmerksam den Text. An
den Seitenenden blättern sie synchron um.
Nur Staatsanwalt Krüger hebt regelmäßig und oft den Kopf, um sicherzustellen, daß
auch im Publikum alle ordentlich zuhören. Ein weiteres Mal rügt er das
"ungebührliche" Verhalten von jemandem aus dem Publikum, der nicht aufmerksam den
Worten Horst Mahlers folgt.
Um 10.30 Uhr unterbricht Richter Faust die Verhandlung, und Horst Mahler nimmt 11.15
Uhr die Verlesung des "Briefes an Bruder Martin" wieder auf.
Die Wirtschaftskreisläufe seien, so Horst Mahler, durch den Wucher zerstört.
An der Stelle ". werden die Juden als Volk und Gemeinschaft nicht mehr sein."
ergänzt er den abgelesenen Text durch den Einwurf "als Menschen sehr wohl!"
Die Juden seien, so Horst Mahler, die Entdecker des Geistes.
Um 12.00 Uhr kommt Horst Mahler an das Ende seines "Briefes an Bruder Martin".
Richter Faust verkündet bis 13.00 Uhr Mittagspause.
Um 13.00 Uhr möchte Horst Mahler mit der Verlesung eines Beweisantrages beginnen.
Richter Faust sagt, das sei nun "formal interessant" und fragt Horst Mahler, ob er
also seine Einlassungen beendet habe.
Staatsanwalt Krüger möchte wieder zur besseren Verfolgung Kopien des Beweisantrages.
Richter Faust fragt, worauf sich der Beweisantrag beziehe.
Horst Mahler antwortet: "Auf den Judenkomplex."
Der Berichterstatter hat die Verhandlung nicht bis ans Ende verfolgt.
Herr Dr. Gernot Schäffner, der das Geschehen bis zum Ende verfolgt hat, trägt
dankenswerterweise zur Berichterstattung bei (siehe weiter unten). Er beantwortet
auch einige juristischen Fragen zum Prozeß.
Die nächsten Verhandlungen finden an folgenden Tagen statt:
26. Mai 2004, 9.00 Uhr,
7. Juni 2004, 13.00 Uhr,
16. Juni 2004, voraussichtlich vormittags,
19. Juli 2004, 9.00 Uhr.
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Anmerkungen
[1] http://www.deutsches-kolleg.org/hm/ => Texte => 25. März 2001 Endlösung der
Judenfrage - Gotteserkenntnis statt Judenhaß
[2] http://www.deutsches-kolleg.org/hm/stimmen.pdf
[3] http://www.reichsbuergerbrief.net/rbb02_04.pdf
[4] http://www.reichsbuergerbrief.net/rbb02_04.pdf
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Nächste Veröffentlichung des Komitees "Freiheit für MOM!":
"Stellungnahme zur Situation im MOM-Prozeß und Zwischenbilanz der Arbeit des
Komitees ,Freiheit für Horst Mahler, Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen!'"
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Dr. Gernot Schäffner: Bericht über den 15. Verhandlungstag im MOM-Prozeß am 19.5.04
Heute, am 15. Verhandlungstag, war es für viele (selbst für den Richter) nicht ganz
einfach, zu verstehen, wo wir nun eigentlich stehen bzw. wie Mahlers zahlreiche
Schriftsätze, die er ja seit dem letzten Verhandlungstag mit ausdrücklicher
Genehmigung des Richters verliest, prozessual einzuordnen sind. Ein kleiner Dialog
zwischen dem Richter und dem Angeklagten brachte dann aber doch Klarheit:
Bis jetzt hat er sich immer nur zur Sache eingelassen. Das ist seine Äußerung dazu,
ob er die ihm vorgeworfene Tat zugibt. Diese Einlassung kann nur aus einem Satz
bestehen ("Jawohl, Herr Richter, ich habe den Polizisten Stumpf angepinkelt, weil
mir sein primitives Gesicht nicht gefallen hat"). Sie kann aber auch Tage dauern,
z.B. wenn der Angeklagte im Knast Hegel gelesen hat.
Nach der Einlassung zur Sache kommt die Beweisaufnahme, d.h. der Teil des Prozesses,
wo das Gericht durch Auswertung von Beweismitteln, z.B. durch Vernehmung von Zeugen,
die Wahrheit erforscht.
Der Angeklagte kann jederzeit Beweisanträge stellen, d.h. bestimmte Beweismittel
nennen (z.B. Zeugen- oder Sachverständigenaussagen), die eine bestimmte Tatsache
beweisen sollen.
Mahler tat dies heute erstmalig. Er verlangte u.a., daß ein Sachverständiger für
Völkerkunde befragt wird über bestimmte Merkmale der "Judenheit".
Was offenkundig ist (Berlin liegt an der Spree) bedarf keines Beweises. Manches ist
offenkundig, aber nicht jedem geläufig, z.B. was in der Bibel steht. Deshalb stellte
Mahler innerhalb seines Beweisantrages den weiteren Antrag, bestimmte Passagen der
Bibel als deren offensichtlichen Inhalt dem Prozeß zugrunde zu legen.
Er las deshalb aus diesem merkwürdigen Schriftstück vor - sehr zur Verwunderung des
Publikums, das wohl nicht wußte, welch grausliges Zeug sich die langbärtigen Autoren
dieses Sprachungetüms unter Galiläas sengender Sonne ausgedacht hatten.
In dem gleichen Zusammenhang zitierte er auch viele Rabbis, deren Gewaltphantasien
aber nicht ausreichten, um das Publikum am Einschlafen zu hindern.
Um 15 Uhr war Schluß und die wieder erwachten deutschen Recken gingen frohen Mutes
und ohne Angst, "ausgemordet" zu werden, zum Kaffeetrinken in das gegenüberliegende
kroatische Restaurant, welches ausgesucht worden war, da Kroatien im Zweiten
Weltkrieg mit Deutschland verbündet war. Ob auch das gute und preiswerte Essen die
Besucher davon abhält, einstweilen von einer Ausweisung der Inhaber abzusehen, kann
dahinstehen. Hierbei handelt es sich um eine Gewissensfrage.
Mein Gespräch mit Horst Mahler war sehr interessant, angenehm und beruhigend. Ich
bekam vom intelligentesten Rechtsradikalen die Zusage, er werde mir "nicht die Ohren
abreißen", obgleich ich nach wie vor an die massenhafte Vergasung von Juden glaube.
Da konnte ich neuen Mut schöpfen und die Frage aufwerfen, wie es im Vierten Reich
mit meiner physischen Existenz weitergehen werde. Immerhin hatte Herr Oberlercher im
Internet "Vogelfreiheit für Gottesleugner" gefordert.
Da ich Hegel nicht verstehe, hänge ich - verwerflicher Materialist, der ich bin -
irgendwie immer noch an meinem Arsch und allem drüber und drunter, von den Füßen bis
zum limbischen System. Jedoch beruhigte mich Herr Mahler, sympathisch grinsend: "Das
ist Literatur..."
Ich sagte darauf : "Herrn Oberlercher lassen wir wohl besser erst einmal außen
vor..." Darauf Herr Rechtsanwalt Ulmer: "Aber Herr Schäffner, wie reden Sie denn von
meinem Mandanten..."
Alles in allem ein sehr gelungener Nachmittag. Nur am Rande sei erwähnt, daß auch
Mahler, wie viele, von Nietzsche fasziniert ist, jedoch "beim Umgang mit ihm zur
Vorsicht rät" - sehr vernünftig.
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